AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Programm und Leistungen
- Gegenstand sind die im Programm beschriebenen Leistungen.
- Besondere Bedingungen gelten für die Leistungen in den
Semestersprachkursen, die im Rahmen des Vertrages mit der
Stiftung Europa-Universität Viadrina, angeboten werden (siehe
Geschäftsbedingungen Semesterkurse).
- Bei Kursen mit Einzelunterricht gelten die im Vertrag
vereinbarten Leistungen.
- Soweit die viadrina sprachen gmbh dem Teilnehmer eines Programms
Leistungen vermittelt, die nicht Bestandteil der beschriebenen
Leistungen des Programms sind, z.B. Reiserücktrittversicherungen,
Transportleistungen, vermittelte Leistungen von Programmen anderer
Anbieter, gelten die Vertragsbedingungen der vermittelten
Leitungsträger.
- Die Kurse der viadrina sprachen gmbh setzen ein Mindestalter von
18 Jahren voraus. Für jüngere Teilnehmer gelten besondere
Teilnahmebedingungen und setzten das Einverständnis der Eltern bzw.
des Vormundes voraus.
- Anmeldung
- Schicken Sie bitte das ausgefüllte Anmeldeformular an die
viadrina sprachen gmbh. Maßgeblich für die Annahme der Anmeldung ist
die nach einer Prüfung erfolgende Bestätigung durch die viadrina
sprachen gmbh.
- Die Anmeldung ist gebucht, wenn die komplette Kursgebühr bis zum
Anmeldeschluss in bar oder per Banküberweisung entrichtet wurde (Sie
erhalten eine Quittung bzw. Rechnung).
- Durch die Bestätigung der viadrina sprachen gmbh kommt der
Vertrag zustande.
- Bei Einzelkursen werden die Zahlungsmodalitäten im Vertrag
direkt beschrieben.
- Falls zum Zeitpunkt des Anmeldeschlusses eines Gruppenkurses
nicht genügend Anmeldungen eingegangen sind, behalten wir uns vor,
den Kurs abzusagen. Schon entrichtete Kursgebühren werden in diesem
Fall in voller Höhe zurückerstattet.
Mit fristgerechter Bezahlung ist der Kursplatz garantiert, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist und noch Plätze vorhanden sind.
- Kurstermine
- Die Kurstermine werden den Teilnehmern vor Kursbeginn
mitgeteilt. Änderungen werden den Teilnehmern 24 Stunden vor dem
Kurstermin durch die viadrina sprachen gmbh mitgeteilt.
- Bei Einzel- bzw. Kleingruppenunterricht können die Teilnehmer
mit der Lehrkraft und Zustimmung der viadrina sprachen gmbh andere
Terminierungen treffen.
- Bei Einzelunterricht können Termine verschoben werden, wenn Sie
die viadrina sprachen gmbh bis 24 Stunden vor dem geplanten
Unterricht informieren. Sollte diese Frist unterschritten werden,
wird der Termin voll angerechnet.
- An den nationalen Feiertagen in Deutschland und in den
Gastländern findet kein Unterricht statt. Für den ausgefallen
Unterricht gibt es keine Erstattung.
- Rücktritt
- Der Teilnehmer kann vor Antritt des Programms jederzeit vom
Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung durch eingeschriebenen
Brief wird empfohlen.
- Erfolgt der Eingang der Kündigung:
- Vor dem Anmeldeschluss, dann erhält der Teilnehmer die gesamte
Kursgebühr zurück
- Nach Anmeldeschluss und vor Kursbeginn, dann behält sich die
viadrina sprachen gmbh vor bis zu 50 % der Kursgebühr
einzubehalten.
- Nach Kursbeginn, dann wird die gesamte Kursgebühr einbehalten.
- Bei Programmbeginn können Sie verlangen, dass statt Ihrer Person
ein Dritter an dem Kurs teilnimmt, sofern dem nicht besondere Gründe
entgegenstehen. Bei Stellung einer Ersatzperson berechnen wir eine
Bearbeitungsgebühr von 10 Euro.
- Bei Auslandsprogrammen empfehlen wir den Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung: Übernahme der Stornogebühren
abzüglich Selbstbehalt bei Nichtsntritt der Reise und Übernahme der
Mehrkosten bei vorzeitiger oder verspäteter Rückreise aus
Krankheitgründen.
- Pass-, Visa,- und Gesundheitsvorschriften
Sie sind
für die Einhaltung der jeweils gültigen Paß-, Visums-, Devisen- und
Zollbestimmungen sowie für die Beschaffung eines Einreisevisums,
soweit erforderlich, selbst verantwortlich. Sollte für die Teilnahme
an einem Programm ein Visum und ein Reisepass erforderlich sein, so
finden Sie dazu entsprechende Hinweise in unserer Anmeldebestätigung
bzw. dem viadrina sprachen gmbh Infobrief. Der Reisende ist hierbei
verpflichtet, ausdrücklich bekannt zu geben, wenn er eine andere als
die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Die Kosten der
Visumsbeschaffung sind nicht im Reisepreis enthalten.
- Haftung und Haftungsbeschränkung
- Die viadrina sprachen gmbh haftet mit der Sorgfalt eines
ordentlichen Kaufmanns für die Durchführung des Programms sowie für
die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger.
- Die Haftung von viadrina sprachen gmbh beschränkt sich auf das
3-fache des Reisepreises für Schäden, die nicht Körperschäden sind,
soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit viadrina sprachen gmbh
für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines
Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
- Kursteilnehmer sind für alle von Ihnen verursachten Schäden
haftbar und müssen geschädigte Eigentümer selbst ersetzen.
- Allen Teilnehmern wird der Abschluss einer Kranken- und
Haftpflichtversicherung nahegelegt.
- Schlussbestimmungen
Der Gerichtsstand ist für die
viadrina sprachen gmbh Frankfurt (Oder). Es gilt die deutsche
Gesetzgebung.
Geschäfts- und Teilnahmebedingungen für die Kurse des
Sommersemesters 2008 am Sprachenzentrum, im Auftrag
der
Stiftung Europa-Universität Viadrina
- Allgemein
- Gegenstand der Leistungen sind die Programme, wie im Blauen Heft des Sprachenzentrums und auf der Homepage des Sprachenzentrums der EUV und viadrina sprachen gmbh beschrieben. Die Sprachkurse werden auf der Grundlage eines Kooperationsvertrages mit der Stiftung Europa-Universität Viadrina durchgeführt.
- Alle Kurse und die in den Kursen erworbenen Abschlüsse werden vom Sprachenzentrum anerkannt. Der erfolgreiche Abschluss eines Grundstufen-1a-Kurses berechtigt zum Besuch der Grundstufe 1b, der erfolgreiche Abschluss eines Grundstufen-1b-Kurses berechtigt zum Besuch der Mittelstufe, der erfolgreiche Abschluss eines Mittelstufenkurses zum Besuch der Oberstufe. Zu Beginn der Sprachausbildung ist ein Einstufungstest verpflichtend (Ausnahme: Teilnahme an Grundstufe-1a-Kursen). Die Ergebnisse der Einstufungstests sind bindend.
- Ein Kurs gilt nur dann als erfolgreich bestanden, wenn
a) der Kursteilnehmer höchstens bei 20% der Veranstaltungen gefehlt hat und
b) die schriftliche Prüfung am Kursende bestanden wurde (siehe Prüfungsordnung des Sprachenzentrums).
- Eine volle Rückerstattung der Kursgebühr erfolgt nur, wenn der Kurs aus betriebsbedingten Gründen ausfallen muss. Bei Kursabbruch aus betriebsbedingten Gründen wird anteilig die Gebühr für die nicht stattfindenden Unterrichtsstunden erstattet.
- An allen nationalen Feiertagen in Deutschland und des Bundeslandes Brandenburg findet kein Unterricht statt. Die ausfallenden Stunden können nach Vereinbarung mit dem Dozenten nachgeholt werden.

- Anmeldung
- Die Anmeldung der Grundkurse (außer Polnisch und Finnisch) sowie Englisch Mittelstufe erfolgt in der viadrina sprachen gmbh. Die Studierenden können sich vom
17. März 08 bis zum 11. April 08 in die Kurslisten der viadrina sprachen gmbh (nur persönlich!) einschreiben. Der Platz ist erst sicher, wenn die Kursgebühr vor dem 12. April 08 bar bezahlt wurde. Nicht bezahlte Plätze verfallen am 12. April 08. Restplätze werden ab Montag, dem 14. April 08 vergeben.
- Informationen über freie Plätze in den Kursen erhalten die Interessenten auch auf der Internetseite der viadrina sprachen gmbh.
- Die Mindestteilnehmerzahl sind 16 Studierende. Sollten weniger als 16 Studierende in einem Kurs eingeschrieben sein, hat die viadrina sprachen gmbh das Recht, den Kurs nicht stattfinden zu lassen. Die Teilnehmer haben dann die Möglichkeit, in einen anderen Kurs zu wechseln oder die Anmeldegebühr zurückzuerhalten.
Mit fristgerechter Bezahlung ist der Kursplatz garantiert, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist und noch Plätze vorhanden sind.

- Zahlungsmodalitäten
- Die Kursgebühren für Studierende in Höhe von 125,00 € brutto wie netto, für einen Kurs mit 4 SWS (6 SWS – 190,00 €) werden bar bei Anmeldung bezahlt. Deadline für die Bezahlung der Kurse ist der 11.April 08. Die zusätzlich angebotenen Kurse und die damit verbundenen Modalitäten können Sie dem Blauen Heft und unseren Internetseiten entnehmen. Universitätsexterne Personen bezahlen grundsätzlich 200 € pro 4 SWS Kurs (Ausnahme: Für Gast- und Nebenhörer der Stiftung Europa-Universität Viadrina gelten die gleichen Preise und Bedingungen wie für Studierende).
- Der Rechnungspreis beinhaltet die Durchführung und Verwaltung des Kurses einschließlich eventueller Abschlusstests.
- Teilnehmer, die bis zum 11. April 08 noch nicht gezahlt haben, verlieren den Kursplatz und können nur über die Restplatzvergabe einen Kursplatz erhalten.
- Ab dem 14. April 08 werden die AGB verbindlich vom Kursteilnehmer anerkannt und der Vertrag kommt zustande.
- Die Kursgebühr ist Personen gebunden und kann nicht auf andere Personen übertragen werden.

- Rücktritt
- Ein Rücktritt vom Kurs ist generell nur bis einschließlich zum 11. April 08 kostenfrei und muss schriftlich bei der viadrina sprachen gmbh erfolgen.
- Nach Kursbeginn kann der Kurs nur bei schwerwiegender Krankheit, in deren Folge mehr als 20% aller Unterrichtsstunden versäumt werden, abgebrochen werden. Für diesen Fall muss der viadrina sprachen gmbh eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. Es werden maximal 75% der Kursgebühr zurückerstattet. Das Abbrechen des Kurses aus anderen Gründen führt zu keiner Rückzahlung der Kursgebühr.

- Schlussbedingungen
- Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Der Erfüllungsort für die Leistungen aus den Verträgen ist Frankfurt (Oder).
Der Gerichtsstand für die viadrina sprachen gmbh ist Frankfurt (Oder).
Weitere Informationen zu den Kosten der
Sprachausbildung an
der
Stiftung Europa-Universität Viadrina finden Sie im "Blauen Heft " und auf der
Interseite:
http://www.sz.euv-frankfurt-o.de/kurse.html#Kursgebühren

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