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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Programm und Leistungen
    1. Gegenstand sind die im Programm beschriebenen Leistungen.
    2. Besondere Bedingungen gelten für die Leistungen in den Semestersprachkursen, die im Rahmen des Vertrages mit der Stiftung Europa-Universität Viadrina, angeboten werden (siehe Geschäftsbedingungen Semesterkurse).
    3. Bei Kursen mit Einzelunterricht gelten die im Vertrag vereinbarten Leistungen.
    4. Soweit die viadrina sprachen gmbh dem Teilnehmer eines Programms Leistungen vermittelt, die nicht Bestandteil der beschriebenen Leistungen des Programms sind, z.B. Reiserücktrittversicherungen, Transportleistungen, vermittelte Leistungen von Programmen anderer Anbieter, gelten die Vertragsbedingungen der vermittelten Leitungsträger.
    5. Die Kurse der viadrina sprachen gmbh setzen ein Mindestalter von 18 Jahren voraus. Für jüngere Teilnehmer gelten besondere Teilnahmebedingungen und setzten das Einverständnis der Eltern bzw. des Vormundes voraus. nach oben

  2. Anmeldung
    1. Schicken Sie bitte das ausgefüllte Anmeldeformular an die viadrina sprachen gmbh. Maßgeblich für die Annahme der Anmeldung ist die nach einer Prüfung erfolgende Bestätigung durch die viadrina sprachen gmbh.
    2. Die Anmeldung ist gebucht, wenn die komplette Kursgebühr bis zum Anmeldeschluss in bar oder per Banküberweisung entrichtet wurde (Sie erhalten eine Quittung bzw. Rechnung).
    3. Durch die Bestätigung der viadrina sprachen gmbh kommt der Vertrag zustande.
    4. Bei Einzelkursen werden die Zahlungsmodalitäten im Vertrag direkt beschrieben.
    5. Falls zum Zeitpunkt des Anmeldeschlusses eines Gruppenkurses nicht genügend Anmeldungen eingegangen sind, behalten wir uns vor, den Kurs abzusagen. Schon entrichtete Kursgebühren werden in diesem Fall in voller Höhe zurückerstattet. Mit fristgerechter Bezahlung ist der Kursplatz garantiert, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist und noch Plätze vorhanden sind. nach oben

  3. Kurstermine
    1. Die Kurstermine werden den Teilnehmern vor Kursbeginn mitgeteilt. Änderungen werden den Teilnehmern 24 Stunden vor dem Kurstermin durch die viadrina sprachen gmbh mitgeteilt.
    2. Bei Einzel- bzw. Kleingruppenunterricht können die Teilnehmer mit der Lehrkraft und Zustimmung der viadrina sprachen gmbh andere Terminierungen treffen.
    3. Bei Einzelunterricht können Termine verschoben werden, wenn Sie die viadrina sprachen gmbh bis 24 Stunden vor dem geplanten Unterricht informieren. Sollte diese Frist unterschritten werden, wird der Termin voll angerechnet.
    4. An den nationalen Feiertagen in Deutschland und in den Gastländern findet kein Unterricht statt. Für den ausgefallen Unterricht gibt es keine Erstattung. nach oben

  4. Rücktritt
    1. Der Teilnehmer kann vor Antritt des Programms jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung durch eingeschriebenen Brief wird empfohlen.
    2. Erfolgt der Eingang der Kündigung:
      • Vor dem Anmeldeschluss, dann erhält der Teilnehmer die gesamte Kursgebühr zurück
      • Nach Anmeldeschluss und vor Kursbeginn, dann behält sich die viadrina sprachen gmbh vor bis zu 50 % der Kursgebühr einzubehalten.
      • Nach Kursbeginn, dann wird die gesamte Kursgebühr einbehalten.
    3. Bei Programmbeginn können Sie verlangen, dass statt Ihrer Person ein Dritter an dem Kurs teilnimmt, sofern dem nicht besondere Gründe entgegenstehen. Bei Stellung einer Ersatzperson berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro.
    4. Bei Auslandsprogrammen empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung: Übernahme der Stornogebühren abzüglich Selbstbehalt bei Nichtsntritt der Reise und Übernahme der Mehrkosten bei vorzeitiger oder verspäteter Rückreise aus Krankheitgründen. nach oben

  5. Pass-, Visa,- und Gesundheitsvorschriften
    Sie sind für die Einhaltung der jeweils gültigen Paß-, Visums-, Devisen- und Zollbestimmungen sowie für die Beschaffung eines Einreisevisums, soweit erforderlich, selbst verantwortlich. Sollte für die Teilnahme an einem Programm ein Visum und ein Reisepass erforderlich sein, so finden Sie dazu entsprechende Hinweise in unserer Anmeldebestätigung bzw. dem viadrina sprachen gmbh Infobrief. Der Reisende ist hierbei verpflichtet, ausdrücklich bekannt zu geben, wenn er eine andere als die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Die Kosten der Visumsbeschaffung sind nicht im Reisepreis enthalten. nach oben

  6. Haftung und Haftungsbeschränkung
    1. Die viadrina sprachen gmbh haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für die Durchführung des Programms sowie für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger.
    2. Die Haftung von viadrina sprachen gmbh beschränkt sich auf das 3-fache des Reisepreises für Schäden, die nicht Körperschäden sind, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit viadrina sprachen gmbh für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
    3. Kursteilnehmer sind für alle von Ihnen verursachten Schäden haftbar und müssen geschädigte Eigentümer selbst ersetzen.
    4. Allen Teilnehmern wird der Abschluss einer Kranken- und Haftpflichtversicherung nahegelegt. nach oben

  7. Schlussbestimmungen
    Der Gerichtsstand ist für die viadrina sprachen gmbh Frankfurt (Oder).
    Es gilt die deutsche Gesetzgebung.
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Geschäfts- und Teilnahmebedingungen für die Kurse des Sommersemesters 2008 am Sprachenzentrum, im Auftrag
der Stiftung Europa-Universität Viadrina

  1. Allgemein
    1. Gegenstand der Leistungen sind die Programme, wie im Blauen Heft des Sprachenzentrums und auf der Homepage des Sprachenzentrums der EUV und viadrina sprachen gmbh beschrieben. Die Sprachkurse werden auf der Grundlage eines Kooperationsvertrages mit der Stiftung Europa-Universität Viadrina durchgeführt.
    2. Alle Kurse und die in den Kursen erworbenen Abschlüsse werden vom Sprachenzentrum anerkannt. Der erfolgreiche Abschluss eines Grundstufen-1a-Kurses berechtigt zum Besuch der Grundstufe 1b, der erfolgreiche Abschluss eines Grundstufen-1b-Kurses berechtigt zum Besuch der Mittelstufe, der erfolgreiche Abschluss eines Mittelstufenkurses zum Besuch der Oberstufe. Zu Beginn der Sprachausbildung ist ein Einstufungstest verpflichtend (Ausnahme: Teilnahme an Grundstufe-1a-Kursen). Die Ergebnisse der Einstufungstests sind bindend.
    3. Ein Kurs gilt nur dann als erfolgreich bestanden, wenn
      a) der Kursteilnehmer höchstens bei 20% der Veranstaltungen gefehlt hat und
      b) die schriftliche Prüfung am Kursende bestanden wurde (siehe Prüfungsordnung des Sprachenzentrums).
    4. Eine volle Rückerstattung der Kursgebühr erfolgt nur, wenn der Kurs aus betriebsbedingten Gründen ausfallen muss. Bei Kursabbruch aus betriebsbedingten Gründen wird anteilig die Gebühr für die nicht stattfindenden Unterrichtsstunden erstattet.
    5. An allen nationalen Feiertagen in Deutschland und des Bundeslandes Brandenburg findet kein Unterricht statt. Die ausfallenden Stunden können nach Vereinbarung mit dem Dozenten nachgeholt werden. nach oben
  2. Anmeldung
    1. Die Anmeldung der Grundkurse (außer Polnisch und Finnisch) sowie Englisch Mittelstufe erfolgt in der viadrina sprachen gmbh. Die Studierenden können sich vom
      17. März 08 bis zum 11. April 08
      in die Kurslisten der viadrina sprachen gmbh (nur persönlich!) einschreiben. Der Platz ist erst sicher, wenn die Kursgebühr vor dem 12. April 08 bar bezahlt wurde. Nicht bezahlte Plätze verfallen am 12. April 08. Restplätze werden ab Montag, dem 14. April 08 vergeben.
    2. Informationen über freie Plätze in den Kursen erhalten die Interessenten auch auf der Internetseite der viadrina sprachen gmbh.
    3. Die Mindestteilnehmerzahl sind 16 Studierende. Sollten weniger als 16 Studierende in einem Kurs eingeschrieben sein, hat die viadrina sprachen gmbh das Recht, den Kurs nicht stattfinden zu lassen. Die Teilnehmer haben dann die Möglichkeit, in einen anderen Kurs zu wechseln oder die Anmeldegebühr zurückzuerhalten. Mit fristgerechter Bezahlung ist der Kursplatz garantiert, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist und noch Plätze vorhanden sind. nach oben
  3. Zahlungsmodalitäten
    1. Die Kursgebühren für Studierende in Höhe von 125,00 € brutto wie netto, für einen Kurs mit 4 SWS (6 SWS – 190,00 €) werden bar bei Anmeldung bezahlt. Deadline für die Bezahlung der Kurse ist der 11.April 08. Die zusätzlich angebotenen Kurse und die damit verbundenen Modalitäten können Sie dem Blauen Heft und unseren Internetseiten entnehmen. Universitätsexterne Personen bezahlen grundsätzlich 200 € pro 4 SWS Kurs (Ausnahme: Für Gast- und Nebenhörer der Stiftung Europa-Universität Viadrina gelten die gleichen Preise und Bedingungen wie für Studierende).
    2. Der Rechnungspreis beinhaltet die Durchführung und Verwaltung des Kurses einschließlich eventueller Abschlusstests.
    3. Teilnehmer, die bis zum 11. April 08 noch nicht gezahlt haben, verlieren den Kursplatz und können nur über die Restplatzvergabe einen Kursplatz erhalten.
    4. Ab dem 14. April 08 werden die AGB verbindlich vom Kursteilnehmer anerkannt und der Vertrag kommt zustande.
    5. Die Kursgebühr ist Personen gebunden und kann nicht auf andere Personen übertragen werden. nach oben
  4. Rücktritt
    1. Ein Rücktritt vom Kurs ist generell nur bis einschließlich zum 11. April 08 kostenfrei und muss schriftlich bei der viadrina sprachen gmbh erfolgen.
    2. Nach Kursbeginn kann der Kurs nur bei schwerwiegender Krankheit, in deren Folge mehr als 20% aller Unterrichtsstunden versäumt werden, abgebrochen werden. Für diesen Fall muss der viadrina sprachen gmbh eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. Es werden maximal 75% der Kursgebühr zurückerstattet. Das Abbrechen des Kurses aus anderen Gründen führt zu keiner Rückzahlung der Kursgebühr. nach oben
  5. Schlussbedingungen
    1. Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.
  6. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    1. Der Erfüllungsort für die Leistungen aus den Verträgen ist Frankfurt (Oder).
      Der Gerichtsstand für die viadrina sprachen gmbh ist Frankfurt (Oder).
 


Weitere Informationen zu den Kosten der Sprachausbildung an der                
Stiftung Europa-Universität Viadrina finden Sie im "Blauen Heft " und auf der Interseite:          
 

http://www.sz.euv-frankfurt-o.de/kurse.html#Kursgebühren

 

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